Küchen und Wohnküchen werden zu Aufenthaltsräume

Seit 01.09.2025 befördert die KfW die Küche offiziell zum Aufenthaltsraum.

Im Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) zählen Küchen / Wohnküchen künftig bei der Wohnflächenbegrenzung mit.
Ergebnis: mehr zulässige Wohnfläche und mehr Flexibilität für kompakte, offene Grundrisse.

Zusätzliche steigt der Baukostenvergleichswert um 18 % – dadurch rutschen viele Projekte wieder in die Förderfähigkeit. Anträge laufen wie gewohnt über die Hausbank; selbst bereits zugesagte Darlehen können nach Abschluss die neuen Bedingungen nutzen.

*) Quelle: KfW-Banken aufgerufen am 01.09.2025 / KFW – Newsroom