Nachhaltiges Bauen, Energieeffizienz und -beratung ist ein komplexes Thema. Um Ihnen den Einstieg leichter zu machen, haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden hier für Sie beantwortet.
Fragen zur Effizienzhäusern
- Effizienzhaus 55 (EH 55) – Gesetzlicher Mindeststandard
– Anforderungen: Maximal 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG (Gebäudeenergiegesetz). - Effizienzhaus 40 (EH 40) – Basisförderung
– Anforderungen: Maximal 40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG (Gebäudeenergiegesetz).
– Kreditförderung: Maximal 100.000 € pro Wohneinheit.
– Tilgungszuschuss: Keine direkte Förderung durch KfW mehr, aber zinsvergünstigte Kredite. - Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (QNG-Klasse)
– Zusätzliche Anforderungen: Erfüllung der Kriterien für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
– Kreditförderung: Maximal 150.000 € pro Wohneinheit.
– Tilgungszuschuss: Nicht direkt über KfW, aber verbesserte Zinskonditionen.
– Zusätzliche Abschreibung von 5% bei Vermietung
- Effizienzhaus 85
Energiebedarf: 85 % eines Standardgebäudes
– Geringste Förderstufe für Sanierungsmaßnahmen - Effizienzhaus 70
– Energiebedarf: 70 % eines Standardgebäudes
– Verbesserte Dämmung und moderne Anlagentechnik erforderlich - Effizienzhaus 55
– Energiebedarf: 55 % eines Standardgebäudes
– Hoher Dämmstandard & effiziente Heizsysteme notwendig - Effizienzhaus 40
– Energiebedarf: 40 % eines Standardgebäudes
– Besonders hohe Effizienzanforderungen
– Kombination mit EE-Klasse oder NH-Klasse möglich
Fragen zur Energieberatung
Wenn Du eine energetische Sanierung oder einen Neubau planst und dabei staatliche Fördermittel, wie die KfW- oder BAFA-Förderungen*, in Anspruch nehmen möchtest, führt der Weg nicht an uns vorbei.
- Fördermittelbeantragung
Für KfW-Programme wie Effizienzhaus 40, 55 oder Einzelmaßnahmen ist eine Bestätigung durch einen Energieberater erforderlich.
Der Energieberater erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD), ohne die eine Förderung nicht ausgezahlt wird. Besonders bei der Förderung von erneuerbaren Energien (EE-Klasse) oder Sanierung ist ein Energieberater Pflicht. - Berechnung der Einsparpotenziale
Ein Energieberater analysiert dein Gebäude und erstellt einen Sanierungsfahrplan (iSFP).* Er zeigt auf, welche Maßnahmen den größten Effekt auf Energieeinsparung und Wirtschaftlichkeit haben. - Qualitätssicherung
Der Energieberater stellt sicher, dass alle Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden und die geplanten Energieeinsparungen tatsächlich erreicht werden.
Er prüft Baupläne, Materialauswahl und die Umsetzung durch Handwerksbetriebe. - Erstellung von Nachweisen und Zertifikaten
Ausstellung eines Energieausweises nach Sanierung oder Neubau.
Dokumentation der Einhaltung der KfW- oder BAFA-Förderkriterien. - Vermeidung von Fehlern
Durch eine professionelle Planung können teure Fehler und ungeeignete Maßnahmen vermieden werden. Ein falsch geplantes oder mangelhaft ausgeführtes Sanierungskonzept kann dazu führen, dass die gewünschten Einsparungen nicht erreicht werden oder Schäden (z. B. Schimmelbildung) entstehen.
Unterm Strich:
Wir sind zwingend notwendig, wenn du eine KfW-Förderung oder andere staatliche Fördermittel beantragen möchtest. Darüber hinaus sorgen wir für eine wirtschaftliche und fachgerechte Umsetzung deiner Sanierung oder deines Neubaus.
Ein Wärmeschutznachweis ist ein bautechnischer Nachweis, der belegt, dass ein Gebäude die gesetzlichen Anforderungen an den Energieverbrauch und die Wärmedämmung erfüllt. Er ist Pflicht für alle Neubauten sowie bei umfangreichen Sanierungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Eine detaillierte Wärmebrückenberechnung analysiert Wärmeverluste an kritischen Stellen eines Gebäudes, um die Energieeffizienz zu verbessern und Schimmelbildung zu vermeiden. Wärmebrücken sind Bereiche, an denen die Wärme schneller nach außen gelangt als durch die restliche Gebäudehülle (z. B. Fensteranschlüsse, Balkone, Gebäudeecken).
Die Heizlastberechnung bestimmt die Menge an Heizleistung (in kW), die notwendig ist, um ein Gebäude oder einen Raum auch an den kältesten Tagen des Jahres auf einer bestimmten Wohlfühltemperatur (z. B. 20°C im Wohnraum) zu halten.
Sie wird nach DIN EN 12831 durchgeführt und ist essenziell für die korrekte Dimensionierung der Heizungsanlage.
- Der Blower-Door-Test ist seitens der KFW vorgeschrieben. Sollte das Gebäude zum Beispiel über eine sehr gute Anlagentechnik (z.B. PV-Anlage mit Wärmepumpe) verfügen, ist es auch möglich, dass trotz der Nichteinhaltung des Grenzwert der KFW Standard immer noch eingehalten wird. Die Grenzwerte sind wie folgt definiert:
• Gebäude ohne Lüftungsanlage: 3,00 h-1
• Gebäude mit Lüftungsanlage: 1,50 h-1
• Erfahrungswerte bei den meisten Gebäude liegen zwischen 0,60h-1 – 1,20h-1 - Der Blower-Door-Test ist neben der gesetzlichen Notwendigkeit auch eine sinnvolle Qualitätssicherung in Gebäude. Zum Beispiel die Folie im Dach wurde nicht richtig verklebt. Wenn der Blower-Door-Test vor den Trockenbauarbeiten durchgeführt wird, kann der Kunde bzw. dessen Firma hierzu noch nacharbeiten. Sollte zum Beispiel ein solches Problem nicht entdeckt werden, kann über die laufenden Jahre erhebliche Bauschäden im Dachbereich auftreten.
Serielles Sanieren bedeutet, dass ein Gebäude mit maßgeschneiderten, vorgefertigten Dämmelementen modernisiert wird. Zuerst wird das Gebäude mit einem 3D-Scan genau vermessen. Danach werden Fassaden- und ggf. Dachelemente in einer Werkstatt passgenau hergestellt und später vor Ort einfach montiert – ähnlich wie bei einem Baukastensystem.
Wichtig: Jedes Gebäude bekommt individuell angepasste Dämmteile, es müssen also nicht mehrere Häuser exakt gleich saniert werden. Der Vorteil: schnellere Sanierung, weniger Baustellenlärm & hohe Energieeinsparung!
Bevor ein Gebäude mit vorgefertigten Dämmelementen modernisiert werden kann, muss es exakt vermessen werden. Dafür wird ein digitales 3D-Aufmaß erstellt, das Unebenheiten in der Fassade erkennt.
Wie funktioniert das?
Mit speziellen Laserscannern oder 3D-Kameras wird eine detaillierte Punktwolke des Gebäudes aufgenommen. Diese Daten dienen als Grundlage für die Planung der vorgefertigten Fassadenelemente.
Wichtig zu wissen:
Das digitale Modell hilft bei der individuellen Anpassung der Fassadenelemente, muss aber nicht zwingend direkt für die maschinelle Fertigung genutzt werden.
Vorteile:
– Hohe Messgenauigkeit
– Passgenaue Fassadenelemente
– Schnellere & effizientere Sanierung 🚀
Fragen rund um die KfW
Zur Beantwortung dieser Frage sind folgende drei Kriterien zu erfüllen:
- Welche Heizungsanlage ist derzeit geplant? Falls es eine Wärmepumpe ist, dann ist das erste Kriterium erreicht.
- Ist eine PV-Anlage geplant? Falls ja, dann ist das zweite Kriterium erreicht.
- Ist eine Lüftungsanlage geplant? Falls ja, dann ist das dritte Kriterium erreicht
Baulich gesehen ist der Standard je nach Gebäudehülle teilweise unproblematisch umsetzbar. Dafür sind folgende Parameter zu beachten:
- Häuser ohne Keller halten den Standard wesentlich leichter ein.
- Häuser mit OG-Decke als obersten Gebäudeabschluss halten den Standard ebenfalls wesentlich leichter ein.
- Bei Ziegelbauweise: 36,50cm (0,065) ist für KFW 40 geeignet, jedoch bitte aufpassen, da dieser Ziegel nur bis 2 Vollgeschosse möglich ist. Sollte das Gebäude zum Beispiel 4 Vollgeschosse haben, dann sind die ersten 2 mit einen 36,50cm (0,075) und die 2 weiteren Geschosse mit einen 36,50cm (0,065) zu planen.
- Rolladenkästen: Es sind immer vollgedämmte Rollladenkästen zu verbauen.
- Fußbodenaufbau im untersten Geschoss immer mit 20cm (Gesamthöhe inkl. Estrich und Belag) planen, sofern möglich.
Der KfW-Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl eingereicht werden. Maßgeblich für die Antragstellung ist das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW.
Wichtige Voraussetzung:
Die Antragstellung basiert auf der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die von einem Energieeffizienz-Experten erstellt wird. Ohne diese Bestätigung ist eine Förderung nicht möglich.
Die Mindestlaufzeit eines KfW-Darlehens beträgt 4 Jahre. Eine vorzeitige Rückzahlung ist innerhalb dieser Zeit in der Regel nicht möglich oder mit Zusatzkosten verbunden. Die genaue Laufzeitoption kann je nach Programm und Finanzierungspartner variieren.
Technische Fragen
- Bei Gebäude mit vielen Fensterflächen ist der Nachweis oftmals mittels einer Simulation notwendig, da bei einen Standardnachweis (vereinfachtes Verfahren) dieser Nachweis nicht erbracht werden kann.
- Bei Mehrfamilienhäusern ist der außenliegende Rolladenkasten oftmals ein großer Kostenpunkt. Durch eine Gebäudesimulation kann unter bestimmten Parameter auch das außenliegende Rollladenkasten entfallen und zum Beispiel auf Innenverschattung gegangen werden.
Nein eine Lüftungsanlage ist nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist, dass die DIN 1946 – Teil 6 nutzerunabhängig eingehalten wird. Dies kann zum Beispiel auch mittels einer Abluftanlage (ohne Wärmerückgewinnung) und Fensterfalzlüfter eingehalten werden. Entscheidend auch die Einhaltung der Ökobilanzierung ohne Lüftungsanlage. Eventuell ist eine größere PV-Anlage erforderlich.
Eine PV-Anlage ist zur Einhaltung der Ökobilanzierung bei Wärmepumpen in den meisten Fällen erforderlich. Bei Anschluss an ein Fernwärmenetz ist eine PV-Anlage nicht zwingend erforderlich. (Muss jedoch immer im Einzelfall geprüft werden)