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EAB - Energy Advice Bavaria GmbH

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Luftdichtheitstest ("Blower-Door-Test")

Bei der Luftdichtigkeitsmessung (umgangssprachlich: Blower-Door-Test) wird der sogenannte  n50 - Wert im Gebäude ermittelt. Dabei wird das Messgerät in eine Wandöffnung (Türe oder Fenster) integriert und nach Vorgaben der DIN EN 13829 eingestellt. Das Messsystem durchläuft hierbei 5 definierte Messzyklen, wobei der Maximaldruck 50 Pascal überschreitet. Je nach Undichtigkeiten muss der Ventilator mehr oder weniger Leistung aufnehmen, um den Differenzdruck aufrechterhalten zu können.

Nach Auflagen werden folgende Grenzwerte unterschieden:
n50 < 3,0 1/h:        Dieser Grenzwert ist bei Gebäude ohne Lüftungsanlage zu unterschreiten.
n50 < 1,5 1/h:        Bei einem Gebäude mit Lüftungsanlage wird ein reduzierter Luftwechsel vorgeschrieben, da diese
                              nur bei einem besonders luftdichten Gebäude wirtschaftlich betrieben werden kann.

Weitere Vergleichswerte zur Information:
Anforderung EnEV / DIN 0171 - 7853123 für Gebäude ohne RLT-Anlage:              n50= 3,0 1/h
Anforderung EnEV / DIN 0171 - 7853123 für Gebäude mit RLT-Anlage:                 n50= 1,5 1/h
Anforderung RAL-Gütezeichen 965 für energieeffiziente Gebäude:           n50= 1,0 1/h
Anforderung des PHI für qualitätsgeprüfte Passivhäuser:                           n50= 0,6 1/h

Vorteile - Luftdichtheitstest ("Blower-Door-Test")

  • Ortung von Leckagen durch bauliche Defizite
  • Qualitätsprüfung auf fachmännische Ausführung
  • Möglichkeit der Ansetzbarkeit eines reduzierten Luftwechsel bei der EnEV-Berechnung (n=0,60 1/h)
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