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EAB - Energy Advice Bavaria GmbH

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Allgemeines zur Pflicht eines Energieausweises

Der Energieausweis dient als Maßstab für die Gebäudeklassifizierung und unterteilt sich in verschiedene Energieeffizienzklassen, welche sich von A+ bis H befinden können. Hierdurch wir eine Vergleichsmöglichkeit verschiedenster Gebäude bezüglich Wärmeschutz ermöglicht.
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) §16 ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet einen Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder Anlage 7 EnEV unverzüglich nach Fertigstellung eines Neubauvorhabens auszustellen und den Bewohner auszuhändigen. Zudem ist der Bauherr nach den genannten Paragraphen verpflichtet bei Vermietung und Verkauf einen Energieausweis an die Gebäudenutzer auszuhändigen. Soll ein Gebäude zum Verkauf bzw. zur Vermietung inseriert werden, so muss der Energiekennwert ausgeschildert werden.

Allgemeines zum Energieausweis

Der Energieausweis unterscheidet sich zwischen Energieverbrauchsausweis und Energiebedarfsausweis.
a)    Der Energieverbrauchsausweis wird auf Grundlage der Energieverbrauchsabrechnungen von drei zusammenhängenden Jahren, sowie der Gebäudewohnfläche bzw. Gebäudenutzfläche erstellt. Diese Art von Energieausweis ist kostengünstiger als der Energiebedarfsausweis, jedoch können keine qualitativen Aussagen über den tatsächlichen Gebäudezustand dargelegt werden, da die Datengrundlage stark vom Nutzerverhalten abhängig ist.
b)    Der Energiebedarfsausweis bietet hierbei schon mehr Aussagekraft über die Gebäudequalität im Punkt Wärmeschutz, da dieser unabhängig von der Nutzung betrachtet wird. Das Ergebnis des Energieausweises beruht auf der Datenaufnahme Vor-Ort, sowie den jeweilig ausgehändigten Bauplan.
Beim Energiebedarfsausweis werden Vor-Ort nachstehende Rahmenbedingungen zur projektbezogenen Berechnung nach DIN 4108 erfasst:
1) Festlegung der beheizten Gebäudehülle, Flächenermittlung von angrenzenden Konstruktionsaufbauten und Fenster, Berücksichtigung von energetischen Änderungen abweichend des Baujahr
2) Erfassung der Art/Baujahr/Typ des Wärmeerzeugers, Speichersystem für Trinkwarmwasser und Heizwasser, Festlegung des Dämmstandard von Warmwasser- und Heizleitungen
Beide Energieausweise enthalten eine Auflistung empfohlener Modernisierungsmaßmahmen. Dabei werden durch den Energieeffizienz-Experten Maßnahmen empfohlen, welche aus bauphysikalischen und wirtschaftlichen Gründen empfehlenswert sind.

Erläuterung des Energieausweis

Der Energieausweis besitzt erst nach erfolgreicher Registrierung beim DiBt – „Deutschen Bundesamt für Bautechnik“ seine Gültigkeit. Nach Stichtag der Registrierung widerspiegelt dieser den wärmeschutztechnischen Gebäudezustand der Immobilie für die nächsten zehn Jahre.


Der Energieausweis, nach Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) für zehn Jahre gültig, bewertet die Energieeffizienz von Gebäuden. Er besteht aus fünf Seiten:



  1. Gebäudegrunddaten: Basisdaten wie Adresse, Baujahr, Gebäudetyp und energetisch relevante Fläche (AN).
  2. Energiebedarfsausweis: Berechnete Werte für Endenergiebedarf (Heizwärme) und Primärenergiebedarf (abhängig vom Energieträger), wichtig für Verkauf und Vermietung.
  3. Energieverbrauchsausweis: Tatsächliche Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, klimabereinigt.
  4. Modernisierungsempfehlungen: Vorschläge für energetische Verbesserungen und Schutz der Bausubstanz.
  5. Erläuterungen: Hinweise zur Interpretation der Angaben.


Dieser Ausweis bietet Eigentümern und Mietinteressenten eine klare Übersicht über den energetischen Zustand und mögliche Modernisierungsmaßnahmen des Gebäudes.

Vorteile - Energieausweis

  • Gebäudeanalyse vom Fachmann
  • Kalkulationswert zur Gebäudepreisermittlung (Vermietung / Verkauf)
  • Fachauskunft über bauphysikalische und wirtschaftliche Modernisierungsmaßnahmen
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