Fragen rund um die KfW

Zur Beantwortung dieser Frage sind folgende drei Kriterien zu erfüllen:

  • Welche Heizungsanlage ist derzeit geplant? Falls es eine Wärmepumpe ist, dann ist das erste Kriterium erreicht.

  • Ist eine PV-Anlage geplant? Falls ja, dann ist das zweite Kriterium erreicht.

  • Ist eine Lüftungsanlage geplant? Falls ja, dann ist das dritte Kriterium erreicht

Baulich gesehen ist der Standard je nach Gebäudehülle teilweise unproblematisch umsetzbar. Dafür sind folgende Parameter zu beachten:

  1. Häuser ohne Keller halten den Standard wesentlich leichter ein.

  2. Häuser mit OG-Decke als obersten Gebäudeabschluss halten den Standard ebenfalls wesentlich leichter ein.

  3. Bei Ziegelbauweise: 36,50cm (0,065) ist für KFW 40 geeignet, jedoch bitte aufpassen, da dieser Ziegel nur bis 2 Vollgeschosse möglich ist. Sollte das Gebäude zum Beispiel 4 Vollgeschosse haben, dann sind die ersten 2 mit einen 36,50cm (0,075) und die 2 weiteren Geschosse mit einen 36,50cm (0,065) zu planen.

  4. Rolladenkästen: Es sind immer vollgedämmte Rollladenkästen zu verbauen.

  5. Fußbodenaufbau im untersten Geschoss immer mit 20cm (Gesamthöhe inkl. Estrich und Belag) planen, sofern möglich.

 

Ein zentraler Punkt, den viele Antragsteller übersehen, ist der Zeitpunkt der Antragstellung. Der KfW-Antrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl eingereicht werden. Der Antrag kann nicht direkt bei der KfW gestellt werden und muss über eine Finanzierungsbank laufen.
Was bedeutet „Beginn des Vorhabens“? Damit sind in der Regel alle Maßnahmen gemeint, die über die reine Planung hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen

  • Der Beginn von Bauarbeiten

  • Der Kauf von Materialien oder Bauteilen

  • Die Vergabe von Aufträgen an Handwerker

Maßgeblich für die Antragstellung ist das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW. Das heißt, selbst wenn Sie den Antrag bei Ihrer Hausbank einreichen, zählt das Datum, an dem er tatsächlich bei der KfW registriert wird. Eine nachträgliche Antragstellung für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen ist grundsätzlich nicht möglich. Dies ist eine der häufigsten Ursachen für das Scheitern von Förderanträgen. Planen Sie daher ausreichend Zeit für die Antragstellung ein, bevor Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts starten.

Die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA): Ihr Schlüssel zur Förderung

Eine weitere, absolut unverzichtbare Voraussetzung für die Beantragung von KfW-Fördermitteln ist die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Dieses Dokument ist der Dreh- und Angelpunkt Ihres Förderantrags und muss von einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) erstellt werden.

Was beinhaltet die BzA?

Die BzA ist eine detaillierte Bestätigung, dass Ihr geplantes Vorhaben die technischen Mindestanforderungen der jeweiligen KfW-Förderprogramme erfüllt. Der Energieeffizienz-Experte prüft und bescheinigt darin unter anderem:

  • Die geplanten energetischen Maßnahmen (z.B. Dämmung, Fenstertausch, Heizungstausch)

  • Die Erreichung des angestrebten Effizienzhaus-Niveaus (bei Sanierung oder Neubau)

  • Die Einhaltung der technischen Voraussetzungen für Einzelmaßnahmen

Ohne diese Bestätigung ist eine Förderung nicht möglich. Der Energieeffizienz-Experte ist Ihr wichtigster Partner auf dem Weg zur KfW-Förderung. Er berät Sie nicht nur zu den optimalen Maßnahmen für Ihr Projekt, sondern begleitet Sie auch durch den gesamten Prozess – von der Antragstellung bis zur abschließenden „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die für die Auszahlung der Fördermittel notwendig ist.

 

*) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) aufgerufen am 06.08.2025

KfW-Darlehen: Das müssen Sie über Laufzeiten und vorzeitige Rückzahlung wissen

Sie interessieren sich für ein KfW-Darlehen, um Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben zu finanzieren? Eine wichtige Frage, die sich dabei stellt, ist die nach der Laufzeit des Darlehens und den Möglichkeiten einer vorzeitigen Rückzahlung. Um finanzielle Überraschungen zu vermeiden und Ihre Planungssicherheit zu gewährleisten, sollten Sie die Konditionen genau kennen.

Mindestlaufzeit und ihre Bedeutung

Die Mindestlaufzeit eines KfW-Darlehens beträgt in der Regel 4 Jahre. Das bedeutet, dass Sie das Darlehen mindestens für diesen Zeitraum aufnehmen müssen. Diese Festlegung dient dazu, die Förderziele der KfW – wie die langfristige Finanzierung von nachhaltigen und energieeffizienten Projekten – zu unterstützen. Für Sie als Darlehensnehmer bedeutet dies, dass Sie sich für diesen Zeitraum an die Konditionen des Darlehens binden.

Vorzeitige Rückzahlung: Kosten und Ausnahmen

Ein häufiger Wunsch ist die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens, sei es durch unerwartete Einnahmen oder eine Umschuldung. Bei KfW-Darlehen ist dies innerhalb der Mindestlaufzeit von 4 Jahren in der Regel nicht ohne Weiteres möglich oder mit Zusatzkosten verbunden. Diese Kosten können in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist ein finanzieller Ausgleich für die Bank, da ihr durch die frühere Rückzahlung Zinszahlungen entgehen, mit denen sie ursprünglich kalkuliert hatte.

Die genauen Bedingungen für eine vorzeitige Rückzahlung sowie mögliche Gebühren sind stark abhängig von:

  • Dem jeweiligen KfW-Programm: Jedes Programm hat spezifische Konditionen.

  • Ihrem Finanzierungspartner: Banken und Sparkassen können unterschiedliche interne Regelungen für die Abwicklung der vorzeitigen Rückzahlung haben.

Es ist daher unerlässlich, diese Details vor der Unterschrift des Darlehensvertrags mit Ihrem Finanzierungspartner zu klären. Fragen Sie explizit nach den Konditionen für eine vorzeitige Tilgung und lassen Sie sich alle möglichen Kosten detailliert aufzeigen.

Laufzeitoptionen: Flexibilität für Ihr Vorhaben

Obwohl eine Mindestlaufzeit besteht, bieten KfW-Programme oft verschiedene Laufzeitoptionen an, die über die vier Jahre hinausgehen. Diese können von 10, 20 bis zu 30 Jahren reichen und beinhalten oft auch tilgungsfreie Anlaufzeiten. Längere Laufzeiten bedeuten in der Regel niedrigere monatliche Raten, was die finanzielle Belastung für Sie reduzieren kann.

Ihr Finanzierungspartner kann Sie umfassend zu den für Ihr Vorhaben passenden Laufzeitoptionen beraten und Ihnen aufzeigen, wie diese sich auf Ihre monatliche Belastung und die Gesamtkosten des Darlehens auswirken. Eine sorgfältige Planung der Darlehenslaufzeit ist entscheidend für Ihre langfristige Finanzplanung.

Lassen Sie sich professionell beraten!

Die Konditionen von KfW-Darlehen sind vielfältig und können komplex sein. Um sicherzustellen, dass Sie die optimale Finanzierungslösung finden und alle Bedingungen korrekt verstehen, empfehlen wir Ihnen dringend eine detaillierte Beratung durch einen erfahrenen Finanzierungspartner. Dieser kann Ihnen die spezifischen Laufzeitoptionen und Rückzahlungsbedingungen für Ihr gewähltes KfW-Programm erläutern und alle Ihre Fragen beantworten.

*) KfW Bankengruppe Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude Kredit 297,298 – KfW – aufgerufen am 06.08.2025

Ihr Weg zum energieeffizienten Traumhaus: Schritt für Schritt zur KfW-Förderung

Der Bau eines energieeffizienten Hauses ist eine kluge Investition in Ihre Zukunft und den Wert Ihrer Immobilie. Um dabei die attraktiven KfW-Fördermittel optimal zu nutzen, bedarf es einer sorgfältigen Planung und Koordination. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt dieses Prozesses – von der ersten Idee bis zur Auszahlung Ihrer Förderung.

1. Hausplanung: Die Basis für Ihr Effizienzhaus

Bevor der erste Spatenstich erfolgt, ist eine detaillierte Hausplanung entscheidend. Überlegen Sie sich frühzeitig, welchen KfW-Effizienzhaus-Standard Sie erreichen möchten. Dieser Standard hat direkte Auswirkungen auf die mögliche Förderhöhe und die technischen Anforderungen an Ihr Gebäude. Denken Sie dabei an zentrale Komponenten Ihrer Haustechnik und Gebäudehülle:

  • Heizungssysteme: Planen Sie den Einsatz effizienter Heiztechnologien wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Fernwärme.

  • Photovoltaik (PV)-Anlagen: Integrieren Sie eine PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung und zur Verbesserung der Ökobilanz Ihres Hauses.

  • Lüftungsanlagen: Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ist nicht nur für die Luftqualität wichtig, sondern auch für die Energieeffizienz.

  • Dämmung und Fenster: Hochwertige Dämmmaterialien für Dach, Wand und Boden sowie moderne, dreifach verglaste Fenster sind Grundvoraussetzungen für ein Effizienzhaus.

Eine umfassende Planung in dieser Phase spart Ihnen später Zeit, Kosten und Nerven.

2. Energieberater einschalten: Ihr Partner für die Fördermittel

Sobald Ihr Hausplan steht, kommen wir als Ihr Energieberater ins Spiel. Wir nehmen eine Erstberechnung auf Basis Ihrer Planung vor. Diese vorläufige Berechnung zeigt uns, ob Ihr geplantes Haus den von Ihnen angestrebten KfW-Standard (z.B. Effizienzhaus 40) voraussichtlich erreichen wird. So wissen Sie frühzeitig, ob Sie auf dem richtigen Weg sind oder ob Anpassungen an der Planung notwendig sind.

Ist die Planung stimmig und erfüllen die Maßnahmen die technischen Anforderungen, erstellen wir die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Dieses Dokument ist essenziell für die Erstellung eines KfW-Antrags. Ohne eine gültige und von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten ausgestellte BzA ist eine KfW-Förderung nicht möglich. Die BzA ist quasi der „Führerschein“ für Ihr Förderprojekt.

3. Angebote einholen: Qualität sichern, Standards erfüllen

Nachdem die BzA erstellt wurde und Sie wissen, welche Maßnahmen gefördert werden, können Sie sämtliche Angebote der Baufirmen einholen. Es ist von größter Bedeutung, dass die Angebote aller Gewerke dem geforderten KfW-Standard entsprechen und alle in der BzA bestätigten Leistungen und Materialien umfassen. Achten Sie darauf, dass die Firmen die spezifischen Anforderungen an Energieeffizienz und Ausführung kennen und einhalten.

4. KfW-Antrag stellen: Der entscheidende Schritt vor Baubeginn

Der KfW-Antrag muss zwingend über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut erfolgen, das KfW-Kredite anbietet. Sie können den Kreditantrag nicht direkt bei der KfW stellen.

Wichtig: Der Antrag muss VOR Baubeginn bei Ihrer Bank eingereicht werden. Dies ist ein absolut kritischer Punkt für die Förderfähigkeit! Auch Liefer- und Leistungsverträge dürfen bis zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht unterschrieben werden. Beginnen Sie erst mit dem Bau, wenn Sie die schriftliche Zusage der KfW erhalten haben. Ausgenommen von dieser Regelung sind reine Planungsleistungen durch Architekten, Energieberater oder Statiker, da diese Gewerke zur Vorbereitung des Hauses gehören. Eine Missachtung dieser Frist führt in der Regel zum Verlust der Förderansprüche.

5. Fotodokumentation: Ihr visueller Nachweis während der Bauphase

Führen Sie während der gesamten Bauphase zwingend eine umfassende Fotodokumentation durch. Diese dient als wichtiger Nachweis für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten, zur Qualitätssicherung und als Instrument für Ihr Mängelmanagement. Dies ist besonders wichtig für Bauteile, die später nicht mehr sichtbar sind, wie beispielsweise Dämmung unter dem Estrich, Wand oder im Dach, bevor verputzt oder beplankt wird. Die Fotos dienen als visueller Nachweis für die spätere „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), welche für die Auszahlung der Fördermittel unerlässlich ist.

6. Rechnungen und Fachunternehmererklärungen: Die schriftlichen Belege

Sammeln Sie sorgfältig alle Rechnungen der an Ihrem Bauprojekt beteiligten Firmen und leiten Sie diese an uns ( Energieberatung ) weiter. Wir kontrollieren zusätzlich, ob alle wichtigen Bauteile und Leistungen, die zur Einhaltung des KfW-Standards notwendig sind, auch tatsächlich verbaut und abgerechnet wurden.

Ebenso entscheidend sind die Fachunternehmererklärungen. Dies ist ein schriftlicher Nachweis der ausführenden Firmen (Fachunternehmer), der bestätigt:

  • Welche Arbeiten genau durchgeführt wurden.

  • Dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den technischen Vorschriften ausgeführt wurden.

  • Dass alle Bedingungen für eine mögliche Förderung (spezielle Produkteigenschaften, Einbauvorschriften) eingehalten wurden.

Die Fachunternehmererklärung ist somit ein Qualitätsnachweis und ein essenzieller Baustein für die spätere BnD.

7. Vor-Ort-Besichtigung, Blower-Door-Test und BnD: Die finale Prüfung

Vor den Putzarbeiten, nachdem Fenster und Türen montiert sind, bitten wir Sie um eine zeitnahe Terminvereinbarung für eine Vor-Ort-Besichtigung. Hier prüfen wir nochmals, ob beispielsweise die Dämmung oder die Luftdichtheit korrekt eingebaut wurden. Wir machen auch zusätzliche Fotos von Bauteilen, die später nicht mehr sichtbar sind, um die Dokumentation zu vervollständigen.

Nach Abschluss der Putzarbeiten können wir einen Termin für den „Blower-Door-Test“ vereinbaren. Dieser Test misst die Luftdichtheit Ihres Gebäudes. Dabei wird ein großer Ventilator in eine Tür- oder Fensteröffnung eingesetzt, der Luft aus dem Haus saugt oder hineinbläst, um einen Druckunterschied zu erzeugen. So können wir Leckagen oder undichte Stellen in der Gebäudehülle finden und die Luftwechselrate messen.

Ist der Blower-Door-Test erfolgreich (d.h., der gemessene Wert für die Luftdichtheit liegt unter dem vorgegebenen Grenzwert), können wir die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) erstellen. Nach Erstellung der BnD reichen Sie diese bei Ihrer Bank ein. Ihre Bank prüft die BnD und leitet sie an die KfW weiter. Nach erfolgreicher Prüfung durch die KfW werden die zinsvergünstigten Kreditmittel ausbezahlt.

Der WPB-Bonus (WPB steht für „Worst Performing Building“) ist ein zusätzlicher Förderzuschuss von 10 Prozentpunkten, den Sie erhalten können, wenn Sie ein besonders energieineffizientes Gebäude (ein sogenanntes „Worst Performing Building“) sanieren.

Einfach ausgedrückt:

Wenn Ihr Haus zu den energetisch schlechtesten 25 % aller Gebäude in Deutschland gehört (oft erkennbar an einem Energieausweis der Klasse H oder einem hohen Energieverbrauch/Bedarf, oder am Baujahr vor 1957 mit unsanierten Außenwänden), dann bekommen Sie bei einer Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (z.B. Effizienzhaus 70, 55 oder 40) zusätzlich 10 % mehr Förderung von der KfW-Bank.

Ziel ist es, einen Anreiz zu schaffen, gerade diese „Energieschleudern“ zu sanieren, da hier das größte Potenzial zur Energieeinsparung und CO2-Reduktion liegt.

*) KfW-Bankengruppe – Worst Performing Building – FAQ – aufgerufen am 06.08.2025

QNG steht für Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Es ist ein staatliches Gütesiegel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), das die Nachhaltigkeit von Gebäuden bewertet und zertifiziert. Das Hauptziel des QNG ist es, ein einheitliches Verständnis für nachhaltiges Bauen zu schaffen. Es geht weit über die reine Energieeffizienz hinaus und berücksichtigt alle relevanten Aspekte, die ein Gebäude zukunftsfähig, ressourcenschonend und gesund machen.

Die Vorteile eines QNG-zertifizierten Gebäudes

Ein Gebäude, das das QNG-Siegel trägt, bietet Ihnen als Bauherren oder Eigentümer mehrere entscheidende Vorteile:

  • Höchste Förderungen: Das QNG ist die zentrale Voraussetzung für den Zugang zu den attraktivsten Förderprogrammen des Bundes, wie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und insbesondere der KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Mit QNG-Zertifizierung erhalten Sie in der Regel deutlich höhere Zuschüsse oder günstigere Kredite.

  • Langfristige Wertsteigerung: Nachhaltig gebaute Immobilien sind auf dem Markt zunehmend gefragt. Das QNG-Siegel bescheinigt eine hohe Bauqualität, niedrige Betriebskosten und einen geringen ökologischen Fußabdruck, was den Immobilienwert langfristig steigert und die Vermietbarkeit oder den Verkauf erleichtert.

  • Gesundes Wohnklima: QNG-Gebäude legen Wert auf schadstoffarme Materialien und ein optimales Innenraumklima. Dies trägt maßgeblich zu Ihrer Gesundheit und Ihrem Wohlbefinden bei.

  • Umweltschutz: Sie leisten einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz durch reduzierten Energieverbrauch und den Einsatz umweltfreundlicher Baustoffe.

  • Zukunftssicherheit: Ihr Gebäude ist optimal auf zukünftige Anforderungen und steigende Energiepreise vorbereitet.

Voraussetzungen für das QNG-Siegel: Die 5 Dimensionen der Nachhaltigkeit

Um das QNG-Siegel zu erhalten, muss ein Gebäude umfassende Kriterien in fünf wesentlichen Dimensionen der Nachhaltigkeit erfüllen:

            1. Ökologische Qualität:

  • Klimaschutz durch Minimierung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes (mithilfe einer sogenannten Ökobilanzierung).

  • Verwendung schadstoffarmer, nachhaltiger und recyclingfähiger Baustoffe, idealerweise aus nachwachsenden Rohstoffen oder recycelten Materialien.

  • Effizienter Umgang mit Wasser, Energie und Fläche.

    2. Ökonomische Qualität:

  • Langfristige Kosteneffizienz und geringe Betriebskosten über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes.

  • Hohe Wertstabilität und Anpassbarkeit des Gebäudes an zukünftige Nutzungsbedürfnisse.

    3. Soziokulturelle und funktionale Qualität:

  • Gesundes Raumklima durch gute Innenraumluftqualität, optimalen Schallschutz und thermischen Komfort.

  • Hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität durch ausreichend Tageslicht und flexible Grundrisse.

  • Barrierefreiheit und altersgerechte Gestaltung.

  • Hohe Sicherheit (Brandschutz, Einbruchschutz).

    4. Technische Qualität:

  • Hohe Energieeffizienz und maximale Integration erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen).

  • Einsatz innovativer und langlebiger Gebäudetechnik.

  • Einfache Wartung und gute Rückbaufähigkeit der Materialien am Lebensende des Gebäudes.

    5. Prozessqualität:

  • Eine nachhaltige Planung und Bauausführung des Projekts.

  • Umfassende Qualitätssicherung während der Bauphase und lückenlose Dokumentation.

  • Bereitstellung eines Nutzerhandbuchs zur optimalen Bedienung des Gebäudes.

QNG-PLUS und QNG-PREMIUM: Zwei Niveaus für mehr Nachhaltigkeit

Das QNG wird in zwei verschiedenen Qualitätsstufen vergeben, die sich im Grad der Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien unterscheiden:

  • QNG-PLUS: Hier werden die Kriterien für nachhaltiges Bauen überdurchschnittlich gut erfüllt.

  • QNG-PREMIUM: Dieses Niveau steht für eine exzellente Erfüllung der Kriterien, die deutlich über dem Durchschnitt liegt. 

    Wie wird ein Gebäude QNG-zertifiziert?

  • Für die Zertifizierung Ihres Gebäudes nach QNG benötigen Sie einen QNG-Auditor (häufig auch als DGNB-Auditor, BNK-Auditor etc. bezeichnet, je nach gewähltem Basissystem).

  • Der Auditor ist eine qualifizierte Fachperson (oft Architekten, Ingenieure oder Energieberater mit entsprechender Weiterbildung), die den gesamten Prozess begleitet. Es ist dringend empfohlen, den Auditor frühzeitig in das Projekt einzubinden, idealerweise bereits in der Konzeptions- und Planungsphase, um die Nachhaltigkeitskriterien von Anfang an optimal zu berücksichtigen.

Projektanmeldung und Dokumentation:

Das Bauvorhaben wird bei der gewählten Zertifizierungsstelle (z.B. DGNB GmbH oder BiRN) angemeldet.

Während der gesamten Planungs- und Bauphase werden kontinuierlich Nachweise und Dokumente gesammelt, die die Erfüllung der QNG-Kriterien belegen. Dies umfasst zum Beispiel:

  • Berechnungen zur Ökobilanz (LCA) und Lebenszykluskosten (LCC)

  • Materialnachweise (z.B. über Recyclinganteile, Emissionswerte, Herkunftsnachweise für Holz)

  • Nachweise zur Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien

  • Konzepte für Barrierefreiheit, Schallschutz, Tageslichtnutzung etc.

Dokumentation der Bauprozesse

Prüfung durch den Auditor:

  • Der Auditor prüft und bewertet die eingereichten Dokumente und Nachweise. Er bewertet das Projekt anhand der Kriterien des gewählten Bewertungssystems (z.B. DGNB, BNK), welche wiederum die QNG-Anforderungen abbilden.

Der Auditor führt gegebenenfalls auch Vor-Ort-Begehungen durch, um die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zu überprüfen.

Zertifizierungsentscheidung und Vergabe des QNG-Siegels:

  • Nach erfolgreicher Prüfung durch den Auditor reicht dieser die gesammelten Unterlagen und seine Bewertung bei der akkreditierten Zertifizierungsstelle ein.

  • Die Zertifizierungsstelle überprüft die Dokumentation und die Bewertung des Auditors. Bei positivem Ergebnis wird das DGNB-/BNK-Zertifikat und parallel das QNG-Siegel (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM) verliehen.

  • Die Zertifizierungsstelle meldet die erfolgreiche Zertifizierung dem zuständigen Bundesamt, welches eine Registrierungsnummer vergibt. Diese Nummer ist dann der Nachweis für die Inanspruchnahme der entsprechenden Förderungen (z.B. bei der KfW).

Die essentielle Rolle des Auditors

Der Auditor für nachhaltiges Bauen ist Ihr zentraler Ansprechpartner und Experte im gesamten Zertifizierungsprozess. Seine Aufgaben umfassen:

  • Beratung: Er berät Sie umfassend zu allen QNG-Anforderungen und den Kriterien des gewählten Bewertungssystems.

  • Planungsbegleitung: Er unterstützt Sie und Ihre Planer dabei, die Nachhaltigkeitsaspekte von Anfang an in die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu integrieren.

  • Dokumentation: Er hilft bei der Sammlung und Aufbereitung der notwendigen Nachweise und Dokumente.

  • Qualitätssicherung: Er überwacht die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien während der Bauphase.

  • Kommunikation: Er ist die Schnittstelle zwischen dem Bauherrn/Planungsteam und der Zertifizierungsstelle.

  • Einreichung: Er bereitet alle Unterlagen für die Einreichung bei der Zertifizierungsstelle vor.

Ohne die Begleitung durch einen qualifizierten Auditor ist eine QNG-Zertifizierung nicht möglich, da er die fachliche Prüfung und Bewertung des Projekts vornimmt und für die Einhaltung der komplexen Kriterien sorgt.

 

*) QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude / BMWSB (Bundesministerium für Wohnen , Stadtentwicklung und Bauwesen Was ist QNG – FAQ – aufgerufen am 06.08.2025

Bis zu 20 % Investitionszuschuss sichern

Für Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Investitionszuschuss von bis zu 20 % beantragen. Die Grundförderung liegt bei 15 %, die um einen iSFP-Bonus von 5 % erhöht werden kann. Diesen Bonus erhalten Sie, wenn Ihre Maßnahmen Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans sind, der im Rahmen einer geförderten Energieberatung erstellt wurde.

Übersicht der Förderungen

– Gebäudehülle 15 %
– Anlagentechnik 15 %
– Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 %
-> die o.g. 3 Punkte können im Zuge eines individuellen Sanierungsfahrplans auf 20 % erhöht werden.
– Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 %

Ergänzungskredit der KfW
Zusätzlich zu den BAFA-Zuschüssen können Sie einen zinsgünstigen Ergänzungskredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen. Dieser Kredit mit einer Summe von bis zu 120.000 € dient der Finanzierung förderfähiger Sanierungsmaßnahmen.

*) BAFA-Portal – Fördergegenstand – aufgerufen am 06.08.2025

Der Staat fördert den Austausch alter Heizungen mit attraktiven Zuschüssen von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten. Zusätzlich ist ein zinsgünstiger Ergänzungskredit über die KfW bis zu 120.000 € möglich.

Grundförderung (für alle Antragsteller):

  • 30 % Zuschuss auf förderfähige Kosten

Zusätzliche Boni (je nach Voraussetzungen):

  • Effizienz-Bonus: +5 % für Wärmepumpen

  • Klimageschwindigkeits-Bonus: +20 % für den Austausch von alte fossile oder Biomasse-Heizungen

  • Einkommens-Bonus: +30 % bei Jahreseinkommen unter 40.000 € (nur für Selbstnutzer)

  • Emissionsminderungs-Zuschlag: zusätzlich 2.500 € pauschal bei besonders emissionsarmen Biomasseheizungen

Förderfähige Heizsysteme (inkl. maximaler Förderquote):

  • Wärmepumpe: bis zu 55 % (30 % Grundförderung + 5 % Effizienz-Bonus + 20 % Klima-Bonus)

  • Biomasseheizung: bis zu 50 % + 2.500 € Zuschlag (30 % + 20 % Klima-Bonus)

  • Solarthermische Anlage: bis zu 50 % (30 % + 20 % Klima-Bonus)

  • Brennstoffzellenheizung: bis zu 50 % (30 % + 20 % Klima-Bonus)

  • Gebäude-/Wärmenetzanschluss: bis zu 50 % (30 % + 20 % Klima-Bonus)

  • Innovative Heizungstechnik: bis zu 50 % (30 % + 20 % Klima-Bonus)

  • Wasserstofffähige Heizungen: nur die Investitionsmehrausgaben sind mit bis zu 50 % förderfähig

Wichtig:

  • Die Boni sind kombinierbar, aber auf maximal 70 % Zuschuss begrenzt

  • Fossile Heizungen und Stromdirektheizungen sind nicht förderfähig

  • Förderung nur für den erneuerbaren Anteil bei Hybridheizungen

*) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) 3.1 aufgerufen am 06.08.2025