Fragen rund um die KfW
Zur Beantwortung dieser Frage sind folgende drei Kriterien zu erfüllen:
- Welche Heizungsanlage ist derzeit geplant? Falls es eine Wärmepumpe ist, dann ist das erste Kriterium erreicht.
- Ist eine PV-Anlage geplant? Falls ja, dann ist das zweite Kriterium erreicht.
- Ist eine Lüftungsanlage geplant? Falls ja, dann ist das dritte Kriterium erreicht
Baulich gesehen ist der Standard je nach Gebäudehülle teilweise unproblematisch umsetzbar. Dafür sind folgende Parameter zu beachten:
- Häuser ohne Keller halten den Standard wesentlich leichter ein.
- Häuser mit OG-Decke als obersten Gebäudeabschluss halten den Standard ebenfalls wesentlich leichter ein.
- Bei Ziegelbauweise: 36,50cm (0,065) ist für KFW 40 geeignet, jedoch bitte aufpassen, da dieser Ziegel nur bis 2 Vollgeschosse möglich ist. Sollte das Gebäude zum Beispiel 4 Vollgeschosse haben, dann sind die ersten 2 mit einen 36,50cm (0,075) und die 2 weiteren Geschosse mit einen 36,50cm (0,065) zu planen.
- Rolladenkästen: Es sind immer vollgedämmte Rollladenkästen zu verbauen.
- Fußbodenaufbau im untersten Geschoss immer mit 20cm (Gesamthöhe inkl. Estrich und Belag) planen, sofern möglich.
Der KfW-Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl eingereicht werden. Maßgeblich für die Antragstellung ist das Eingangsdatum des Antrags bei der KfW.
Wichtige Voraussetzung:
Die Antragstellung basiert auf der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die von einem Energieeffizienz-Experten erstellt wird. Ohne diese Bestätigung ist eine Förderung nicht möglich.
Die Mindestlaufzeit eines KfW-Darlehens beträgt 4 Jahre. Eine vorzeitige Rückzahlung ist innerhalb dieser Zeit in der Regel nicht möglich oder mit Zusatzkosten verbunden. Die genaue Laufzeitoption kann je nach Programm und Finanzierungspartner variieren.