Fragen zur Effizienzhäusern
- Effizienzhaus 55 (EH 55) – Gesetzlicher Mindeststandard
– Anforderungen: Maximal 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG (Gebäudeenergiegesetz).
- Effizienzhaus 40 (EH 40) – Basisförderung
– Anforderungen: Maximal 40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG (Gebäudeenergiegesetz).
– Kreditförderung: Maximal 100.000 € pro Wohneinheit.
– Tilgungszuschuss: Keine direkte Förderung durch KfW mehr, aber zinsvergünstigte Kredite.
- Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (QNG-Klasse)
– Zusätzliche Anforderungen: Erfüllung der Kriterien für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
– Kreditförderung: Maximal 150.000 € pro Wohneinheit.
– Tilgungszuschuss: Nicht direkt über KfW, aber verbesserte Zinskonditionen.
– Zusätzliche Abschreibung von 5% bei Vermietung
- Effizienzhaus 85
Energiebedarf: 85 % eines Standardgebäudes
– Geringste Förderstufe für Sanierungsmaßnahmen
- Effizienzhaus 70
– Energiebedarf: 70 % eines Standardgebäudes
– Verbesserte Dämmung und moderne Anlagentechnik erforderlich
- Effizienzhaus 55
– Energiebedarf: 55 % eines Standardgebäudes
– Hoher Dämmstandard & effiziente Heizsysteme notwendig
- Effizienzhaus 40
– Energiebedarf: 40 % eines Standardgebäudes
– Besonders hohe Effizienzanforderungen
– Kombination mit EE-Klasse oder NH-Klasse möglich