Fragen zur Effizienzhäusern

  1. Effizienzhaus 55 (EH 55) – Gesetzlicher Mindeststandard
    – Anforderungen: Maximal 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG (Gebäudeenergiegesetz).
  2. Effizienzhaus 40 (EH 40) – Basisförderung
    – Anforderungen: Maximal 40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG (Gebäudeenergiegesetz).
    – Kreditförderung: Maximal 100.000 € pro Wohneinheit.
    – Tilgungszuschuss: Keine direkte Förderung durch KfW mehr, aber zinsvergünstigte Kredite.
  3. Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (QNG-Klasse)
    – Zusätzliche Anforderungen: Erfüllung der Kriterien für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
    – Kreditförderung: Maximal 150.000 € pro Wohneinheit.
    – Tilgungszuschuss: Nicht direkt über KfW, aber verbesserte Zinskonditionen.
    – Zusätzliche Abschreibung von 5% bei Vermietung

  1. Effizienzhaus 85
     Energiebedarf: 85 % eines Standardgebäudes
    – Geringste Förderstufe für Sanierungsmaßnahmen
  2. Effizienzhaus 70
    – Energiebedarf: 70 % eines Standardgebäudes
    – Verbesserte Dämmung und moderne Anlagentechnik erforderlich
  3. Effizienzhaus 55
    – Energiebedarf: 55 % eines Standardgebäudes
    – Hoher Dämmstandard & effiziente Heizsysteme notwendig
  4. Effizienzhaus 40
    – Energiebedarf: 40 % eines Standardgebäudes
    – Besonders hohe Effizienzanforderungen
    – Kombination mit EE-Klasse oder NH-Klasse möglich