Fragen zu Effizienzhäusern
- Effizienzhaus 55 (EH 55) – Gesetzlicher Mindeststandard
– Anforderungen: Maximal 55 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG (Gebäudeenergiegesetz). - Effizienzhaus 40 (EH 40) – Basisförderung
– Anforderungen: Maximal 40 % des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes nach GEG (Gebäudeenergiegesetz).
– Kreditförderung: Maximal 100.000 € pro Wohneinheit.
– Tilgungszuschuss: Keine direkte Förderung durch KfW mehr, aber zinsvergünstigte Kredite. - Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse (QNG-Klasse)
– Zusätzliche Anforderungen: Erfüllung der Kriterien für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
– Kreditförderung: Maximal 150.000 € pro Wohneinheit.
– Tilgungszuschuss: Nicht direkt über KfW, aber verbesserte Zinskonditionen.
– Zusätzliche Abschreibung von 5% bei Vermietung.
*) KfW Bankengruppe – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297,298) – KfW – aufgefrufen am 06.08.2025
- Effizienzhaus 85
– Energiebedarf: 85 % eines Standardgebäudes
– Geringste Förderstufe für Sanierungsmaßnahmen - Effizienzhaus 70
– Energiebedarf: 70 % eines Standardgebäudes
– Verbesserte Dämmung und moderne Anlagentechnik erforderlich - Effizienzhaus 55
– Energiebedarf: 55 % eines Standardgebäudes
– Hoher Dämmstandard & effiziente Heizsysteme notwendig - Effizienzhaus 40
– Energiebedarf: 40 % eines Standardgebäudes
– Besonders hohe Effizienzanforderungen
– Kombination mit EE-Klasse oder NH-Klasse möglich
*) KfW Bankengruppe – KFW – Effizienzhaustypen mit Fördermöglichkeiten – KfW – aufgerufen am 06.08.2025